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   VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783   

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VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783 (https://dejure.org/2023,1449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783 (https://dejure.org/2023,1449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 8 ZB 22.1783 (https://dejure.org/2023,1449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 1 S. 1; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5, 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; BBergG § 48 Abs. 2; BImSchG § 22; TA Lärm; TA Luft
    Nachbarklage gegen bergrechtliche Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur Tongewinnung im Tagebau

  • rewis.io

    Berufungszulassung (abgelehnt), Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans mit integriertem Hauptbetriebsplan, Nachbarschutz gegen die Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans, Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, Verstoß gegen die ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 29.06.2021 - 4 CN 8.19

    Existenz eines Teilgebiets ohne Emissionsbeschränkung oder mit solchen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783
    zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 65 dB(A) tags und für die Teilflächen BA 1b, BA 2a und BA 3a von 60 dB(A) tags (vgl. Satzung der Stadt L. ... vom 7. April 2006 S. 11) rechtsfehlerhaft wäre, weil diese Werte es gerade zulassen, dass sich auf diesen Teilflächen bei einer typisierender Betrachtungsweise alle nach § 8 BauNVO zulässigen Gewerbebetriebe ansiedeln können (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2021 - 4 CN 8.19 - BVerwGE 173, 75 = juris Rn. 9 ff.; B.v. 20.12.2021- 4 BN 36.21 - juris Rn. 9).

    Wegen der gebotenen typisierenden Betrachtung sind auch keine Emissionskontingente erforderlich, die so hoch sind, dass sie für jeden denkbaren Gewerbebetrieb ausreichen, der "gerade noch" in einem Gewerbegebiet zulässig erscheinen mag (vgl. auch BVerwG, U.v. 29.6.2021 - 4 CN 8.19 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783
    Fehler in der Beweiswürdigung sind im Hinblick auf § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO im Berufungszulassungsverfahren jedoch nur einer eingeschränkten Prüfung zugänglich (BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 14; B.v. 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235 - BayVBl 2019, 237 = juris Rn. 25 f.; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124 Rn. 19).

    Die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung des Sachverhalts genügt dafür nicht (BVerwG, B.v. 26.9.2016 - 5 B 3.16 D - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 17; B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 28.05.2021 - 7 C 2.20

    Luftreinhalteplan für Ludwigsburg ist fortzuschreiben

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783
    Vielmehr hat es die vorliegenden Gutachten in ihrer Aussage- und Überzeugungskraft gewürdigt sowie seiner Überzeugungsbildung zu Grunde gelegt, ohne hieran im Einzelnen gebunden zu sein (vgl. auch BVerwG, U.v. 28.5.2021 - 7 C 2.20 - NVwZ 2022, 330 = beckonline Rn. 27).
  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783
    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfordert die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - ZBR 2017, 41 = juris Rn. 13; B.v. 10.12.2020 - 2 B 6.20 - juris Rn. 8 m.w.N; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 75).
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068

    Ausübung des Vorkaufsrechts an einem in einem Sanierungsgebiet gelegenen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783
    Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger genügt nicht, besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 8 ZB 15.2664

    Nachweis der Bergbauberechtigung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 und § 162 Abs. 3 VwGO (zur Nichtberücksichtigung außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen im Zulassungsverfahren vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2017 - 8 ZB 15.2664 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 ZB 15.442

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne dieser Vorschrift weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt und die im Zulassungsverfahren erforderliche kursorische Prüfung der Rechtssache anhand des verwaltungsgerichtlichen Urteils keine Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtstreits zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 9 ZB 15.442 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15

    Beamter; Lehrer; Ernennung; Ernennungsurkunde; Teilzeitbeschäftigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783
    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfordert die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - ZBR 2017, 41 = juris Rn. 13; B.v. 10.12.2020 - 2 B 6.20 - juris Rn. 8 m.w.N; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 75).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 15 ZB 20.96

    Befreiung von einer Gebietsfestsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783
    Es bedarf einer substanziierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird (vgl. BayVGH B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

  • VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für einen Pferdeoffenstall als Nebenanlage

  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.3

    Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich

  • VGH Bayern, 07.02.2013 - 15 CS 12.743

    Baugenehmigung für Biogasanlage; Nachbarrechtsbehelf; Erheblichkeit der Geräusch-

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 15 CS 10.2131

    Nachbarrechtsbehelf; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 18 A 1459/11

    Vorliegen der Voraussetzungen zur Zulassung der Berufung wegen ernstlicher

  • BVerwG, 20.12.2021 - 4 BN 36.21

    Grundsatzrüge nach ergänzendem Verfahren (hier: Heilung eines

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 A 514/10

    Öffentliches Interesse an Bodenschätzen: Nachbarschutz?

  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 8 CS 06.2728
  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 8 ZB 22.2648

    Berufungszulassungsantrag (abgelehnt), Auslegung eines im Jahr 1953 zwischen

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß an nicht unerheblich überschreitenden Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt und die im Zulassungsverfahren kursorische Prüfung der Prüfung anhand des verwaltungsgerichtlichen Urteils keine Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtsstreits zulässt (BayVGH, B.v. 24.1.2023 - 8 ZB 22.1783 - juris Rn. 47).
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 8 ZB 22.1981

    Berufungszulassungsantrag (abgelehnt), luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß an nicht unerheblich überschreitenden Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt und die im Zulassungsverfahren kursorische Prüfung der Prüfung anhand des verwaltungsgerichtlichen Urteils keine Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtsstreits zulässt (BayVGH, B.v. 24.1.2023 - 8 ZB 22.1783 - juris Rn. 47).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21

    Anwendung des Gleichheitssatzes bei einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung -

    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfordert die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (BayVGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 8 ZB 22.1783 - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20

    Planfeststellungsverfahren "Kiessandtagebau Bühne-Ost"

    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfordert die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (BayVGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 8 ZB 22.1783 - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 10 S 2610/22

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs; Änderungen

    Soweit der TA Luft bei der Beurteilung von Luftverunreinigungen als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift eine im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich zu beachtende Bindungswirkung zukommt, als sie für Luftschadstoffe den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.01.1995 - 7 B 112.94 - NVwZ 1995, 994; Senatsurteil vom 20.07.2011 - 10 S 2102/09 - NuR 2012, 204 = juris Rn. 86, 147; BayVGH, Beschluss vom 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783 - juris Rn. 11), ist der Beurteilung im vorliegenden Fall mithin ihre Fassung vom 24.07.2002 zugrunde zu legen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 11 S 2610/22

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs; Änderungen

    Soweit der TA Luft bei der Beurteilung von Luftverunreinigungen als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift eine im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich zu beachtende Bindungswirkung zukommt, als sie für Luftschadstoffe den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.01.1995 - 7 B 112.94 - NVwZ 1995, 994; Senatsurteil vom 20.07.2011 - 10 S 2102/09 - NuR 2012, 204 = juris Rn. 86, 147; BayVGH, Beschluss vom 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783 - juris Rn. 11), ist der Beurteilung im vorliegenden Fall mithin ihre Fassung vom 24.07.2002 zugrunde zu legen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2024 - 2 L 76/23

    Grundstücksvermessung; Zahl der Grenzmarken bei der Abmarkung

    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfordert die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (Beschluss des Senats vom 27. März 2023 - 2 L 17.21.Z - juris Rn. 23 unter Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 8 ZB 22.1783 - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 01.03.2023 - 6 A 564/22

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Darlegungsanforderungen

    Es bedarf einer sustanziierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird (SächsOVG, Beschl. v. 30. Juli 2013 - 4 A 575/11 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 24. Januar 2023 - 8 ZB 22.1783 -, juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.1595

    Unzuverlässigkeit bei Verstößen gegen das IfSG ("Dinner/Picknick in the Car")

    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (vgl. dazu ausführlich und m.w.N. BayVGH, B.v. 24.1.2023 - 8 ZB 22.1783 - juris Rn. 14).
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